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Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Damit Sie sich auf das Wesentliche in Ihrem Unternehmen kümmern können, machen wir das für Sie.

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.

Unser Leistungsangebot

  • Erstellung Jahresabschluss gemäß handels- und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben
  • Unterstützung bei Optimierungsentscheidungen
  • Erstellung einfacher Bescheinigungen oder in der Qualität eines Bestätigungsvermerks
  • auf Wunsch gerne auch Gespräche mit der Hausbank

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